Bericht zur Anhörung zur Errichtung der ISS Mahlsdorf im Bezirksschulbeirat am 19. September
Der Bezirksschulbeirat Marzahn-Hellersdorf hat eine Anhörung gemäß § 111 Abs. 3 Nr. 2 SchulG zur Errichtung einer Schule, hier: Gründung der Integrierten Sekundarschule (ISS) Mahlsdorf, An der Schule 41 - 59, 12623 Berlin während der Sitzung am 19. September 2018 behandelt. Zu Gast waren Gordon Lemm als zuständiger Bezirksstadtrat, die zuständigen Mitarbeiter_innen aus dem Schul- und Sportamt und die Schulaufsicht von Marzahn-Hellersdorf. Der BSB-Vorstand hatte vorab einen umfangreichen Fragenkatalog zusammengestellt, der als Grundlage für die Anhörung diente.
Tage der Offenen Tür der Marzahn-Hellersdorfer Oberschulen 2018 und 2019
Hier die Termine der offenen Türen unserer weiterführenden Schulen im Bezirk für 2018 und 2019 hinsichtlich der Auswahl für den Übergang von der Grundschule zur Oberschule.
Informationsveranstaltung Übergang von der Grundschule in die Oberschule am 18.10.2018 um 18:30 Uhr
Die Elternfortbildner für Mitwirkungsfragen laden die Eltern von Grundschülern der 6. Klassen zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Übergang von der Grundschule zur Oberschule“ ein. Ziel soll es sein, die Eltern über die Schulformen, Schulabschlüsse und die unterschiedlichen Wege zu den jeweiligen Schulabschlüssen zu informieren.
Willkommenspaket 2018
Für die Wahlen in den Klassen und der Gesamtelternvertretung haben wir den Schulen auch in diesem Jahr unser Willkommenspaket zukommen lassen. Ziel ist es die Schulen bei der Gewinnung von aktiven Elternvertreter_innen zu unterstützen. Aktive Eltern sind ein wichtiger Bestandteil der Schulkultur. Hier für alle Eltern diese Unterlagen zur Information und weiteren Verwendung. Nutzen Sie die Unterlagen zu den Wahlen in der GEV, geben Sie sie an die anderen Elternvertreter_innen weiter, damit auch die Wahlen in den Klassen einfach und korrekt ablaufen können. Nutzen Sie als GEV-Vorsitzende_r die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit den Elternvertreter_innen inklusive der Informationen über die Wahlen.
Informationen zur Lernmittelfreiheit ab Schuljahr 2018/2019
Alle Jahre wieder ist der Schuljahresbeginn mit Fragen der Zuzahlung zu Lernmittel verbunden. Seit 03.08.2018 ist für die 1. bis 6. Klassen an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, grundständigen Gymnasien und auch Förderzentren die Lernmittelfreiheit in Kraft getreten (siehe http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=LernMV+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true). Für die sogenannten Privatschulen gibt es abweichende Regelungen. Dazu mehr Informationen nachfolgend. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zahlen somit nichts mehr für Lernmittel - persönlicher Schulbedarf ist davon ausgenommen. Vereinzelt sind uns Schreiben aus Schulen bekannt geworden, die trotzdem Zahlungsaufforderungen an die Eltern gestellt haben. Wir haben das Schulamt informiert und das Schulamt hat die Schulen zur Rücknahme dieser Schreiben aufgefordert. Das Schulamt stellt die rechtliche Lage wie folgt fest: