Mit der Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können jetzt noch leichter Tempo 30-Bereiche vor Schulen geschaffen werden. Mit diesem Beitrag sagen wir Ihnen wie.

Grundsätzlich wurde in Berlin schon vor mehreren Jahren entschieden, vor Schulen Tempo 30 anzuordnen. Damals wurden von der zuständigen Senatsverwaltung alle Schulen nach einer Liste des Schulamtes geprüft. Wenn der Haupteingang der Schule an einer Hauptverkehrsstraße lag, wurde in der Regel Tempo 30 angeordnet. Nur dort, wo eine Straßenquerung z. B. schon baulich nicht möglich war, wurde von einer Anordnung von Tempo 30 abgesehen. Das waren nur ganz wenige Ausnahmefälle.

Wer (Schule, Bezirksamt oder Schulamt) muss bei wem die Einrichtung beantragen?

Dem Grunde nach kann jeder bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde verkehrssichernde Maßnahmen beantragen. Die Zuständigkeit regelt sich dabei nach der Straßenbedeutung der Straße gemäß dem Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr). Die Verkehrslenkung Berlin als zentrale Straßenverkehrsbehörde ist dabei für Maßnahmen im Hauptstraßennetz (StEP-Stufen I-IV) zuständig, die den fließenden Verkehr betreffen. Die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden sind für das Straßennebennetz und für den ruhenden Verkehr im Hauptstraßennetz zuständig (s.a.  http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/lenkung/behoerden/index.shtml).

Was ist für die Beantragung wichtig bzw. was gehört in den Antrag und inwiefern muss er begründet werden?

Der Antrag kann formlos eingereicht werden. Er muss die Örtlichkeit enthalten, welche Maßnahme konkret gewünscht wird und eine Begründung, warum eine Maßnahme gewünscht wird.

Wer führt das Verfahren durch?

Die Straßenverkehrsbehörde prüft das Anliegen eigenständig und bindet ggf. weitere Beteiligte ein. Abschließend unterrichtet sie den Antragssteller über das Prüfergebnis. Gegen einen abschlägigen Bescheid (Ablehnung des Antrags) kann der Antragsteller in der Regel Widerspruch einlegen.

Wer trägt die Kosten?

Das Land Berlin trägt bei dauerhaften Maßnahmen die Kosten.

Wer hängt die Schilder auf?

Erfolgt eine Anordnung eines oder mehrerer Verkehrszeichen, werden diese gegenüber dem Straßenbaulastträger angeordnet, das sind in der Regel die Straßen- und Grünflächenämter (SGÄ) der Bezirke. Dieser ist für das Aufhängen und ggf. die Instandhaltung der Schilder verantwortlich.

Wie lange dauert die Einrichtung?

Einfache Schilder gehen in der Regel relativ schnell, allerdings können diese Frage nur die zuständigen SGÄ beantworten.