Nach der Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift zum „Freiwilligen Wiederholen der Klassenstufe im Schuljahr 2021/22“ hat der Landeselternausschuss Schule die entsprechenden Informationen sowie die entsprechenden Unterlagen zum Thema unter https://t1p.de/3qkt bereitgestellt.

Auf Basis eines Schreibens unserer Kolleg*innen vom BEA Pankow und vor dem Hintergrund der relativ kurzen Antragsfrist für Eltern/Erziehungsberechtigte, informieren wir auf diesem Wege über ein paar aus unserer Sicht relevante Punkte. Wie der Verwaltungsvorschrift entnommen werden kann, steht die Option der freiwilligen Wiederholung den Schüler*innen der Primar- und Sekundarstufe I offen. Die freiwillige Wiederholung wird nicht auf die Schulbesuchspflicht angerechnet und kann auf Antrag der Eltern/Erziehungsberechtigen in die Wege geleitet werden.

Ausnahmen sind Kinder, die die Schulanfangsphase (je nach Modell der einzelnen Schule Klasse 1-2 oder Klasse 1-3) besuchen. Hier ist ein freiwilliges Verweilen erst zum Ende der Schulanfangsphase möglich. Außerdem sind Schüler*innen der Sekundarstufe II (Klasse 11- 13) ausgenommen.

Eltern/Erziehungsberechtigte, die dies wünschen, können bis zum 13. April 2021 einen begründeten schriftlichen Antrag in der Schule stellen. Anschließend findet jeweils ein verpflichtendes Beratungsgespräch statt, in dem die Eltern/Erziehungsberechtigte über den individuellen Lernstand ihrer Kinder sowie die Vor- und Nachteile dieser Entscheidung informiert werden. Sollte der Wunsch der Eltern/Erziehungsberechtigte nach der freiwilligen Wiederholung ihrer Kinder weiterhin bestehen, ist dies durch eine Unterschrift auf dem entsprechenden Formular zu bestätigen. Die Frist für die endgültige Entscheidung zur freiwilligen Wiederholung nach erfolgter Beratung ist der 28. April 2021. Zu den einzelnen Besonderheiten für bestimmte Jahrgangsstufen verweisen wir auf die Informationen aus der beigefügten Verwaltungsvorschrift.

Diese Regelung ist deshalb besonders, weil die Entscheidung in diesem Fall einzig dem eigenen Ermessen der Eltern/Erziehungsberechtigten obliegt. Das bedeutet, dass es das Recht der Eltern/Erziehungsberechtigen ist, diese Entscheidung für Ihr Kind zu treffen. Die Konsequenzen dieser Entscheidung können weitreichend sein und für eventuell daraus entstehende Probleme (Stichwort: Platzmangel) gibt es leider keine Antworten seitens derjenigen, die über diese Regelung entschieden haben.

Wir bitten daher alle Eltern darum, die Entscheidung mit Bedacht zu treffen. Für Kinder, deren Lernrückstände durch die pandemiebedingten Schulschließungen und das „schulisch angeleitete Lernen zu Hause“ (saLzH) der letzten Monate besorgniserregend sind, bietet diese Option eine Möglichkeit, diese ggf. teilweise zu schließen.

Die Annahme dieses Angebots ist ggf. nur zu empfehlen, wenn persönliche Gründe vorliegen, warum am Unterricht während der Schulschließungen in wesentlich geringerem Umfang teilgenommen werden konnte, als bei den andern Kindern in der gleichen Klasse. Alle Kinder haben in der Pandemie Lernrückstände zu verzeichnen, die im nächsten Schuljahr aufgeholt werden müssen.

Allerdings möchten wir auch darauf hinweisen, dass das freiwillige Wiederholen nicht nur positive Konsequenzen haben kann.

So werden die Schüler*innen durch die Wiederholung aus dem gewohnten Klassenverband herausgenommen und müssen sich in eine neue Klasse mit neuen Pädagog*innen einfinden. Hier entsteht also ein neuer „Übergang“, der für die Kinder auch belastend sein kann.

Bei einer Rückstellung kommt das Kind dann in eine Klasse, wo die Rückstände der Kinder aufgeholt werden, die ein Jahr jünger sind - das betrifft also den Stoff, zu dem das zurückgestellte Kind noch regulären Unterricht hatte. Beispiel: Das Kind verbleibt in der 4. Klasse. Die Kinder dieser 4. Klasse müssen die Lernlücken der vorherigen Klassenstufe, also der 3. Klasse schließen.

Hinzu kommt, dass auch die Pädagog*innen erst ein Gefühl für diesen neuen Klassenverband entwickeln müssen. Sie kennen somit weder die „Dynamik“ der neuen Klasse, noch die Kinder (zumindest die neuen Kinder) selbst. Dies kann die bedarfsgerechte Planung des Unterrichts zusätzlich erschweren. Verbleiben die Kinder aber in ihren Klassenverbänden, können die Pädagog*innen, die die Kinder bereits kennen, u. U. besser und bedarfsgerechter planen. Schließlich betrifft die Situation der letzten Monate alle Schüler*innen gleichermaßen.

Es muss leider auch damit gerechnet werden, dass die Kinder, die das Schuljahr wiederholen, in sehr vollen Klassen landen, denn mehr Platz an unseren Schulen ist leider nicht verfügbar. Die bereits jetzt bestehenden Raumprobleme werden durch das freiwillige Wiederholen u. U. noch verschärft.
Im schlimmsten Fall kann es – wenn sehr viele Eltern ihre Kinder wiederholen lassen – dazu kommen, dass Kinder die gewohnte Schule verlassen müssen.

Je nachdem wie die Schulzeit einzelner Kinder bisher verlaufen ist, möchten wir auch noch einmal auf das Thema der "Überalterung" im Vergleich zu den Klassenkameraden hinweisen. Auch das kann für die Kinder zur Belastung werden.

Am Übergang zwischen Klasse 6 zu 7, also dem Wechsel zwischen der Grundschule zur weiterführende Schule verzichten Sie auf den Platz an der Wunschschule. Das Kind wird also aus dem Anmeldeverfahren genommen. Bei hoher Inanspruchnahme der Wiederholung können ggf. mehr Schüler*innen in die Anmeldung zur weiterführenden Schule gelangen. Die Wahrscheinlichkeit eine der drei Wunschschulen zu erlangen, sinkt damit.

Zuletzt möchten wir auch noch daran erinnern, dass die vergangenen Monate auch für die Schüler*innen eine große Belastung war. Die Kinder haben versucht, bestmöglich mit dieser Situation umzugehen und im saLzH ihr Bestes geben. Um ihnen nicht das Gefühl zu geben, „nicht gut genug“ gewesen zu sein, sollte auch die Meinung der Kinder selbst bei der Entscheidung zum freiwilligen Wiederholen Berücksichtigung finden.

Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass die Schulen im nächsten Schuljahr alles ihnen mögliche tun werden, um die Kinder dabei zu unterstützen, ihre Lernrückstände aufzuholen. Eine Rückkehr zu „Dienst nach Vorschrift“ ist nach unserer Auffassung nicht denkbar. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihren Schulen (z. B. in den Beratungsgesprächen) auch nach zusätzlich geplanten Förder- und Unterstützungsangeboten für Ihre Kinder, da die Entscheidung zum freiwilligen Wiederholen nach Ablauf der Fristen nicht wieder zurückgenommen werden kann - auch nicht, wenn die Schulen erst später mit zusätzlichen Unterstützungsangeboten beginnen. Politisch steht hier einiges zur Entscheidung an. Leider musste aus zeitlichen Gründen zuerst die Entscheidung zum freiwilligen Wiederholen auf den Weg gebracht werden.

Auch in den Gremien der Elternvertretung arbeiten wir derzeit aktiv daran, Vorschläge für ergänzende Förderangebote, mögliche Anpassungen des Rahmenlehrplans oder alternative Ideen, um die Lernrückstände aufzuholen und fehlende Kompetenzen auszugleichen, zu erarbeiten.

Bitte lassen Sie sich ausführlich beraten. Eine Checkliste zu den Beratungsgesprächen finden Sie im o. g. Link. Wenn Sie bei Fragen an Lehrkräfte oder die Schulleitung nicht weiterkommen, versuchen wir gern weiterhelfen.

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