Hauptthema der Sitzung waren die Möglichkeiten der Gewaltprävention an Schule, besonders Mobbing, Cybermobbing und Diskriminierung. Als Gastdozentinnen waren diesmal Anke Seidenschnur und Irina Weber vom SIBUZ (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum) sowie Julia Reuter von Helliwood media & education dabei.
Frau Seidenschnur berichtete zuerst über das SIBUZ allgemein. Es gibt für jeden Bezirk ein eigenes SIBUZ sowie ein SIBUZ für die Berliner Berufsschulen und Oberstufenzentren. Die Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) sind Einrichtungen der Schulaufsichtsbehörde (§107 SchulG). Sie gliedern sich in die Fachbereiche Schulpsychologie und Inklusionspädagogik.
Das SIBUZ bietet verschiedene Angebote für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Eltern und Schule bei Problemen oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Schule. Insbesondere für die Schulen gibt es ein umfangreiches Fortbildungsangebot für die inklusive Arbeit.
Gewaltprävention ist eine von 13 Bereichen des Rahmenplanes Teil B. Voraussetzungen für eine gute Gewaltprävention an Schulen ist das gemeinsame Handeln der Lehrkräfte, ein positives Lehrkräfte-Schüler*innen-Verhältnis, die Partizipation der Schüler*innen und eine gut funktionierende Kommunikation.
An allen Schulen gibt es sogenannte Krisenteams. Das SIBUZ bietet hier Fortbildungen mit festen Terminen an, es können aber auch separate Termine angefragt werden. Fortbildungen gibt es u.a. für die Bildung und den Aufbau eines Krisenteams, Gewaltmeldungen und Notfallpläne sowie zum Krisenmanagement. Die Schulungen sind immer sehr gut besucht, aber danach hakt es. Der erworbene Input wird offenbar von den Schulungsteilnehmer*innen nicht innerhalb der Schulen weitergegeben.
Weiterhin können auch andere Projekte an Schulen zur Gewaltprävention / Mobbing angeboten werden, z.B. Fairplayer, „gemeinsam Klasse sein“ (Aktion der Techniker Krankenkasse), der Klassenrat oder das Projekt „Faustlos“. An Oberschulen ist Gewaltprävention in Klasse 7 sinnvoll, da die Schüler dort neu aufeinandertreffen und noch keine verhärteten Verhältnisse bestehen. Danach ist nur noch Gewaltintervention möglich.
Präsentation aus dem SIBUZ zum Herunterladen
Helliwood ist ein Geschäftsbereich des Fördervereins für Jugend und Sozialarbeit e.V. (fjs). Helliwood bietet Workshops für Schulklassen und Gruppen an, kommt aber auch zu Elternabenden an die Schule. Das Lernzentrum befindet sich direkt am U-Bahnhof Hellersdorf (https://www.das-lernzentrum.de ). Hauptanliegen ist es, Bildung und Medien zusammenzubringen und Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung und Förderung von Medienkompetenzen zu unterstützen.
Frau Reuter erklärte, dass Mobber Aufmerksamkeit wollen. Ziel ist es, ihnen diese Aufmerksamkeit zu verwehren. Der erste Schritt bei Mobbing sollte immer die Blockierung der mobbenden Person sein. Es sollen Beweise gesammelt werden (Uhrzeit, Tag), zum Beispiel mit Screenshots. Wenn Bilder oder Lügen verbreitet werden, dann unbedingt den Betreiber informieren und den Nutzer melden. Mobbing ist an sich keine einzelne Tat und damit an sich nicht strafbar. Mobbing umfasst eine Summe an Taten und jede einzelne davon ist eine Straftat: üble Nachrede, die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und derPersönlichkeitsrechte durch Bildaufnahmen, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung, Nachstellung, Gewaltdarstellung oder Körperverletzung.
Unter 14 Jahren ist man strafunmündig, aber bereits ab einem Alter von 7 Jahren kann ein Gericht Geldstrafen verhängen.
Präsenation von Helliwood zum Herunterladen
Hand-Out von Helliwood zum Herunterladen
Frau Braun, Leiterin der Außenstelle der Schulaufsicht der SenBJF, berichtete im Anschluss über folgenden Themen:
- Der Notfall-Ordner befindet sich gerade in der Überarbeitung.
- Amokalarme werden nicht geprobt, sondern nur besprochen.
- Die IQB-Tests* sind schlecht ausgefallen. Man arbeitet nun daran, Verbesserungen vorzunehmen.
*Der IQB-Bildungstrend zielt darauf ab, die erreichten Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern auf der Ebene der Bildungssysteme der Länder möglichst präzise zu erfassen. Die Testung eignet sich nicht dazu, den Leistungsstand einzelner Schülerinnen und Schüler zu bewerten. - MSA-Prüfungen: kein Sonderweg bei den Prüfungen, siehe Handlungsrahmen für das Schuljahr 2022/2023
- Wartezeiten Rettungsdienst: bisher keine Probleme. Es gibt Vorschriften, wann ein Rettungswagen zu rufen ist (z. B. bei Kopfverletzungen).
Anschließend wurde die Jean-Piaget-Schule (ISS)von der entsandten BEA-Vertreterin kurz vorgestellt.
Wegen Zeitüberschreitung wurden die Berichte aus den Gremien verschoben.
Die nächste BEA-Sitzung findet am 09.01.2023 statt. Wir wünschen Ihnen allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2023. Wir freuen uns auf Sie.