Hauptthema der Sitzung war diesmal Inklusion. Insbesondere die Punkte Schulwahl – Förderzentrum oder Regelschule, Ausstattung der Schulen und der Antrag auf Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf wurden besprochen.

Als Gastdozent*innen durfte der BEA diesmal Mathias Wulff (Schulrat für Grundschulen und Förderzentren, SenBJF, Außenstelle Marzahn-Hellersdorf) sowie Nancy Koodts und Gabriele Zirgiebel vom Fachbereich Inklusionspädagogik des SIBUZ Marzahn-Hellersdorf begrüßen.

Herr Wulff stellte uns in seiner Präsentation Inklusion unter Betrachtung der Ausstattung der Schulen vor. In Marzahn-Hellersdorf gibt es 27 Grundschulen, 12 ISS und Gemeinschaftsschulen sowie fünf Gymnasien und ein Kolleg, an denen inklusiv unterrichtet wird. An den drei Förderzentren im Bezirk werden die Kinder exklusiv unterrichtet. Im Anschluss wurde die Verteilung von Inklusion und Exklusion an den Schulen nach Fallgruppen verdeutlicht. Fallgruppe 1 umfasst die Sprachentwicklung, Lernen und die emotional-soziale Entwicklung. Die Fallgruppe 2 umfasst Seh- und Hörbeeinträchtigung sowie körperlich-motorische Beeinträchtigungen. Und die Fallgruppe 3 umfasst die sonderpädagogischen Bedarfe Sehen (z.B. Blindheit), Hören (z.B. taub-stumm), geistige Entwicklung und Autismus. Schätzungen zufolge werden gerade in den Grundschulen 90% der Kinder inklusiv betreut.

Im zweiten Teil der Präsentation wurde gezielt auf die Ressourcen für Inklusion in den Schulen eingegangen. In der Schulanfangsphase (Saph) haben die Klassen eine durchschnittliche Klassenstärke von 23 bis 26 Schülern, Förderbedarf haben davon 21 bis 25 Kinder. Fallgruppe 1 erhält eine verlässliche Grundausstattung und je nach Schultypisierung werden die Lehrerwochenstunden pro Schüler*in in der Klasse berechnet. Lehrerstunden können auch von anderen Fachkräften ausgeführt werden. Für Pflege- und Assistenztätigkeiten kann die Schule Schulhelferstunden beantragen.

Auf den ISS haben etwa 4 Kinder pro Klasse (Klassenstärke 26 Kinder) einen sonderpädagogischen Förderbedarf, wie auch auf den Gymnasien (Klassenstärke 32 Kinder). Die Ressourcen werden bei den Fallgruppen 1 und 2 mit drei Lehrerwochenstunden pro Schüler*in und bei Fallgruppe 3 mit acht Lehrerwochenstunden pro Schüler*in berechnet.

Die Förderzentren werden nach Förderzentrum „Geistige Entwicklung“ (Schulbesuchsjahr 1 bis 12) und Förderzentrum „Lernen“ (Klasse 3 bis 10) unterschieden. An Förderzentren „Geistige Entwicklung“ werden 6 bis 9 Kinder in einer Lerngruppe von einer Lehrkraft, einer pädagogischen Unterrichtshilfe und einem Erzieher / Betreuer unterrichtet. Je nach möglichen zusätzlichen Förderbedarfen gibt es ggf. weitere Unterstützung durch schulisches Personal.
Bei den Förderzentren „Lernen“ werden bei zusätzlichem Förderbedarf „emotional-soziale-Entwicklung“ meist 11 bis 14 Kinder in einer Klasse unterrichtet. Es gibt eine Lehrkraft für die Klasse.

Grundsätzlich haben die Eltern eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein Wahlrecht. Sie können sich zwischen der inklusiven Beschulung und der Beschulung an einem Förderzentrum für den Förderschwerpunkt des Kindes entscheiden. Für die Aufnahme an einem Förderzentrum müssen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein, und die Schule kann die Beschulung aufgrund personeller, räumlicher oder sächlicher Gründe ablehnen. Der Bezirk muss dann einen inklusiven Schulplatz im Bezirk zur Verfügung stellen.

Danach gingen Frau Koodts und Frau Zirgiebel vom SIBUZ (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum) auf den Antrag auf Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf ein. Sonderpädagogische Förderung dient dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und zielt auf die Verwirklichung des Rechts dieser Schülerinnen und Schüler auf eine ihrer persönlichen Begabung und ihrem persönlichen Leistungsvermögen entsprechende schulische Bildung und Erziehung. Die sonderpädagogische Förderung soll den Betroffenen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung ermöglichen.

Sonderpädagogischer Förderbedarf umfasst die Bereiche Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung. Der Antrag auf Feststellung kann sowohl von der Schule als auch von den Eltern schriftlich gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag trifft die regionale Schulaufsichtsbehörde und teilt dies den Eltern und der Schule schriftlich mit.

Sollte längerfristig ein besonderer Förderbedarf zu erwarten sein, werden Schülerinnen und Schüler nach einem individuellen Förderplan noch vor Beginn der sonderpädagogischen Diagnostik gefördert. Die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern wird durch Förderpläne organisiert und dokumentiert. Für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann ein Nachteilsausgleich (§ 38 der Sonderpädagogikverordnung) gewährt werden. Dies kann durch die Bereitstellung besonderer Hilfsmittel, dem Einsatz unterstützenden Personals oder durch methodische Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Zeitzugaben, modifizierte Aufgabenbearbeitung) geschehen.

Herr Wulff von der Außenstelle der Schulaufsicht der SenBJF, berichtete im Anschluss über folgenden Themen:

  • Planungszahlen für Marzahn-Hellersdorf liegen vor, demnach hat der Bezirk aktuell einen zusätzlichen Bedarf von 470 Vollzeit-Lehrkräften.
  • Aus den aktuellen Bewerbungsverfahren konnten 11 Lehrkräfte mit pädagogischer Lehrausbildung gewonnen werden (mit 2. Staatsexamen).
  • Im Mai beginnt das Einstellungsverfahren für Quereinsteigende.
  • In der Schulpsychologie sind knapp über 50% der Stellen besetzt.
  • Es soll einen gemeinsamen Internetauftritt aller Schulen im Bezirk zur Unterstützung bei der Lehrkräftegewinnung geben, die Schulaufsicht will hierbei die Ressourcen zur Verfügung stellen.
  • Übergang zu Klasse 7: Bedarfe sind knapp bemessen, noch nicht absehbar, ob alle Schüler*innen im Bezirk einen Schulplatz erhalten. Bei den ISS sind die Schulplätze extrem knapp.
  • Schulen machen wieder mehr Angebote wie Klassenfahrten, Ausflüge, Arbeitsgemeinschaften.

Aufgrund der Zeitüberschreitung - auch wegen der zahlreicher Fragen der BEA-Mitglieder – mussten die Tagesordnungspunkte „Vorstellung der Schulen“ und „Berichte aus den Gremien“ auf die nächste BEA-Sitzung verschoben werden.

Die nächste BEA-Sitzung findet am 08.05.2023 als Online-Sitzung statt. Wir freuen uns auf Sie.