Wir übernehmen an dieser Stelle eine Pressemitteilung der Senatsverwaltung zum Thema Schulessen vom heutigen Tag.

In den Berliner Bezirken laufen derzeit die europaweiten Ausschreibungsverfahren für das Schulmittagessen an den Grundschulen. Grundlage des aktuellen Verfahrens ist die neue Musterausschreibung, welche die Senatsbildungsverwaltung und die Senatswirtschaftsverwaltung zusammen mit den Bezirken, der AG Schulessen des Landeselterausschusses (LEA) und der Vernetzungsstelle Schulverpflegung erarbeitet hatten.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft: „Wir haben in Berlin gute Rahmenbedingungen geschaffen, mit denen die Qualität des Schulmittagessens besser wird. So wird bei Ausschreibungen der Schulverpflegung künftig nicht mehr der Preiswettbewerb, sondern der Wettbewerb um die Qualität entscheidend sein. Mit den neu gegründeten Mittagessenausschüssen und der Teilnahme an der Testverkostung entstehen an den Schulen ganz neue Mitwirkungsmöglichkeiten. Dafür brauchen wir das Engagement der Schulen und auch das der Eltern. Die Ergebnisse dieser Arbeit kommen direkt den Kindern zugute.“

Die neue Musterausschreibung enthält unter anderem folgende Vorgaben:

  • Optimierung der Attraktivität des Essens für Kinder (Farbspiel und Präsentation) in Einklang mit den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für die Schulverpflegung.
  • Teil des Angebotes aus ökologischer Produktion von mind.15 %
  • Vorgeschriebener Anteil aus Frischobst (110-125 g) oder Gemüse (75-85 g) pro Mahlzeit
  • Konzept zur Bereitstellung eines Beschwerdemanagements
  • Eindeutige Bezeichnung aller Speisen und Inhaltsstoffe


Bildungssenatorin Sandra Scheeres: „Wir wollen keine Piraten- oder Prinzessinnenmenüs. Die Kinder sollen klar erkennen können, was sie bestellen.“

Für die Essensanbieter herrscht bei der Zubereitung der Mahlzeiten ein vollständiges Verbot für den Einsatz von Geschmacksverstärkern, künstlichen Farbstoffen und Aromen und synthetischen Süßstoffen. Auch Formfleisch und gentechnisch veränderte Lebensmittel werden vollständig vom Speiseplan der Kinder gestrichen.

Anfang dieser Woche endete die Bewerbungsfrist für die Zuliefererbetriebe in einigen Berliner Bezirken. Nach den Herbstferien können somit die ersten Testessen durchgeführt werden, in denen sich die Caterer den Urteilen der Schulen stellen. Die schulischen Jurys werden dabei nicht nur aus Erwachsenen bestehen: Bis zu drei Kinder der zukünftig zu beliefernden Schulen dürfen stellvertretend für ihre Klassenkameradinnen und -kameraden die angebotenen Mahlzeiten kosten und die Testjurys beratend unterstützen. Die Zuschlagserteilungen werden ab Dezember bekanntgegeben, sodass ab 1. Februar 2014 die Essensversorgung der Schulen mit den „neuen“ Caterern beginnen kann.

Das Land Berlin schafft Stellen für eine bezirksübergreifende Qualitätskontrolle, die in Zusammenarbeit mit den Mittagessenausschüssen der Schulen die Qualität überwachen werden.

Aktuell lässt die Bildungsverwaltung eine Handreichung erstellen, die Schritt für Schritt die Testverkostungen und alle sonstigen Mitwirkungsmöglichkeiten der Schulen darstellt und erklärt. Diese Bedienungsanleitung wird in den nächsten Tagen von der Senatsbildungsverwaltung an die Schulen verschickt.

Der Festpreis für die Gerichte beläuft sich auf 3,25 € pro Mahlzeit. Der Paradigmenwechsel bringt für das Land Berlin eine Steigerung der Ausgaben von zuvor 10,4 Mio. € auf nun 19,5 Mio. € mit sich. Der Anteil von 30 % des Essenspreises, der vom Land getragen wird, ist dabei unverändert geblieben. Der neue pauschale Monatspreis für die Eltern beträgt 37 €. Durch eine Härtefallregelung können Familien in Notsituationen unterstützt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die jeweilige Schulleitung. Lehrkräfte und Schulleitungen erhalten hierzu eine Handreichung. Kinder, die in Besitz eines BuT-berlinpasses sind, zahlen nach wie vor 1 € pro Mahlzeit.

Hintergrund der neuen Qualitätsoffensive für das Schulmittagessen an Grundschulen sind die Ergebnisse der im Oktober 2011 in Auftrag gegebenen AOK-Studie zum Thema der „Beurteilung der Kosten- und Preisstrukturen für das Bundesland Berlin unter Berücksichtigung der Qualitätsstandards in der Schulverpflegung“ und der dringende Handlungsbedarf nach der Erkrankungswelle in Schulen im Herbst 2012, die durch verunreinigtes Schulessen hervorgerufen worden war.