Bedingt durch einen kurzfristigen Auswahl des Hauptthemas hat sich der BEA ausführlich mit den aktuellen bzw. aktualisierten Regelungen rund um Quarantäne, Testen und Melden beschäftigt. Zusammen mit der Schulaufsicht präsentierte der Vorsitzende Norman Heise den aktuellen Stand von diesem Tag.

Quarantäne und Isolation

2022 01 07 grafik quarantaene 16 9 data

Quelle: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/1995210/3511d250214d4b107e4f81eab9ee16d4/2022-01-07-grafik-quarantaene-16-9-data.png

Konsequenz für Schulen

  • Abfrage Impfstatus (Art der letzten Impfung, also Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung) und Datum der letzten Impfung bzw. Datum Genesennachweis
  • frisch doppelt geimpft und frisch genesen gilt bis 3 Monate. Ab einem Tag nach den drei Monaten des Impf- und Genesenennachweises tritt wieder Quarantäne ein.

 

Freitestung

„Auch ein Freitesten in der Schule ist möglich, wenn die schulorganisatorischen Rahmenbedingungen dafür gegeben sind.“
(siehe https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/briefe-an-schulen/verfahren-quarantaenemassnahmen-testregularien.pdf)

In einigen Schulen sind laut Schulaufsicht die personellen und räumlichen Ressourcen nicht vorhanden. Das Freitesten soll nicht im Rahmen des Testens in der Klasse erfolgen. Daher soll eine Teststelle aufgesucht werden. Eine PCR-Testung ist nicht notwendig. Ein Schnelltest reicht aus. Die Teststellen erstellen Zerifikate. Dieses Zertifikat ist der Schule als Ergebnis vorzulegen.

 

Bestätigungstestung

kostenlos in einem der zwölf senatseigenen Testzentren

  • Testzentrum Marzahn-Hellersdorf: Jänschwalder Str. 4, 12627 Berlin, Mo-Fr 08-17 Uhr, Sa-So 09-18 Uhr
  • zur Beschleunigung Registrierung unter https://corona.centogene.com/
  • Empfehlung: Corona-Warn-App vorübergehend deaktivieren
    warn app 2021 01 14

Quelle: https://twitter.com/coronawarnapp/status/1482099286384984067

Eine Empfehlung, wann das Testzentrum weniger frequentiert wird, konnte nicht erfolgen.

 

Enge Kontaktpersonen

  • Aufenthalt im Nahfeld des Falls (<1,5 m) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz# (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt MNS [Mund-Nasen-Schutz] oder FFP2-Maske).
  • Gespräch mit dem Fall (Face-to-face-Kontakt, <1,5 m, unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne adäquaten Schutz# oder direkter Kontakt (mit respiratorischem Sekret).
  • Aufenthalt von Kontaktperson (und Fall) im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für länger als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt MNS (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Maske getragen wurde.

 

Abzugrenzen ist von den aufgeführten Situationen (1., 2. und 3.) das Tragen von FFP2-Masken im Gesundheitswesen/durch geschultes medizinisches Personal (als persönliche Schutzausrüstung/Arbeitsschutz [z.B. mit FIT-Test überprüft] im Rahmen der Patientenversorgung), …

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html?nn=13490888#doc13516162bodyText11

 

Konsequenz für Schulen: Prüfung aller acht Ausnahmen beim Masketragen

  • Einnahme des Frühstücks am Platz im Klassenraum
  • Einnahme des Schulmittagessens am Platz in der Mensa
  • Sportunterricht
  • Musizieren (bei vokalem Musizieren für 10min, genau die Zeit die das RKI in seinen Definitionen hat; bei instrumentalem Musizieren am Platz mit Mindestabstand)
  • Darstellendes Spiel (bei Einhaltung des Mindestabstandes)
  • Chorproben (mit Mindestabstand)
  • Aufführungen (mit Mindestabstand)
  • Klassenarbeiten/Klausuren (am Platz, u.U. mit Mindestabstand

 

Verfahren

Die Schulen übernehmen die Kontaktverfolgung anhand der RKI-Empfehlungen und melden die Daten an das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt prüft die Daten, nimmt die Quarantäneeinschätzung vor und übermittelt diese zurück an die Schule. Auf Basis der Allgemeinverfügung [Link] tragen die Schulen die Namen der unter Quarantäne gesetzten Personen in einen entsprechenden Vordruck ein und informieren die Eltern.

 

Kommunikation

Aus Schreiben der SenBJF von 02.01.2022:
„Es gibt keine speziellen rechtlichen Vorgaben, die die Information von Schülerinnen und Schülern bzgl. eines positiven Tests an den Schulen regeln. Gemäß § 7 Absatz 6 der 4. InfSchMV müssen sich „enge Kontaktpersonen“ einer infizierten Schülerin bzw. eines infizierten Schülers ggf. in Quarantäne begeben und werden folglich über den positiven Fall informiert. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Schülerinnen und Schüler einer Klasse über einen positiven Fall in ihrer Klassengemeinschaft informiert werden, sofern keine personenbezogenen Daten der infizierten Schülerin bzw. des infizierten Schülers benannt werden. Die Vorgaben des Datenschutzes sind stets einzuhalten. Bitte beachten Sie dazu auch die Grafik „kommunikationswege_innerhalb_der_schule__senbjf“, die Sie – wie anderen Informationen zu diesem Thema – hier finden:
https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/grafiken-und-medien/#schule

freitagsmeldung 2021 07 07

coronameldung 2021 07 07

Die Schulaufsicht bestätigt gegenüber nachfragten Elternvertreter*innen von Schulen, wo diese Meldungen nicht erfolgen, da auch die Schulen entsprechend informiert sind und so zu handeln haben.

 

Testen

  • aktuell 3x pro Woche
  • nach den Winterferien, erste Woche wieder 5x, also täglich
  • Appell: auch Geimpfte/Genesene sollten sich mittesten, ausreichend Tests vorhanden
  • Lerngruppen mit mindestens zwei positiven Schnelltestergebnissen an einem Tag -> eine Woche lang tägliche Testung, auch für das schulische Personal, das in den betroffenen Lerngruppen zum Einsatz gekommen ist.

 

Impfmöglichkeiten

  • 5-11 Jahre: Empfehlung nur für Kinder mit Vorerkrankungen, aber auf elterlichen Wunsch nach ärztlicher Beratung auch grundsätzlich, möglich bei Kinder- und Jugendärzt*innen und bestimmten Impfzentren (Tegel, Messe Berlin, ICC und IKEA Lichtenberg mit kurzfristigen Terminen)
  • 12-17 Jahre: grundsätzliche Empfehlung, seit 13.01.2022 auch für Auffrischungsimpfung/Booster, möglich bei Kinder- und Jugendärzt*innen und bestimmten Impfzentren (Tegel, Messe Berlin und ICC mit kurzfristigen Terminen)

https://www.doctolib.de/institut/berlin/ciz-berlin-berlin

 

Aktuelle Zahlen

Stand 13.01.2022:

Positive PCR-Tests
153 Schüler*innen an Grundschulen
196 Schüler*innen an Oberschulen

In Quarantäne
454 Schüler*innen an Grundschulen
625 Schüler*innen an Oberschulen

Stand 17.01.2022:

Positive PCR-Tests
407 Schüler*innen an Grundschulen
346 Schüler*innen an Oberschulen

In Quarantäne
2.052 Schüler*innen

 

Umfrage und Ergebnisse

Abschließend wurde eine Umfrage zu verschiedenen Fragestellungen durchgeführt.

Aufhebung der Präsenzpflicht

aufhebung praesenzpflicht 2022 01 17

Freitagsinfo aus meiner Schule

freitagsinfo 2021 01 17

Informationen zum PCR-positiven Fall in der Klasse

pcr fall info 2022 01 17

Nachvollziehbarkeit der Einstufung meiner Schule in den Stufenplan

stufenplan nachvollziehbarkeit 2022 01 17

Befürwortung täglicher Tests in der aktuellen Situation

taegliches testen 2022 01 17

Testpflicht in der aktuellen Situation auch für Geimpfte/Genesene

testpflicht fuer geimpfte und genesene 2022 01 17

 

Bericht der Schulaufsicht

Die Schulaufsicht berichtete zum Stand des "Stark trotz Corona". Hier läuft noch eine weitere Ausschreibungsrunde, um mehr Träger zu gewinnen, die die Schulen bei der Umsetzung des Aufholprogrammes unterstützen sollen.

Die Tage der offenen Türen werden vielfach wieder in digitalen Formaten durchgeführt. Die Schulen informieren entsprechend auf Ihren Internetseiten.

Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass die fehlenden Schulungen an einzelnen Schulen zur Inbetriebnahme der Luftreinigungsgeräte in Kürze erfolgen werden.

 

Auf Grund der fortgeschrittenen Zeit wurde die Sitzung beendet und die weitere Tagesordnung auf die kommende Sitzung vertagt.